Pflegebedürftigt, was nun?

18.10.2017

Mit dem Vortrag „Pflegebedürftig, was nun?“ bot der StadtSeniorenRat Laufenburg eine weitere Informationsveranstaltung für die Laufenburger Mitbürgerinnen und Mitbürger an. Immer wieder stellen sich vor allem ältere Menschen die Frage, welche Möglichkeiten der Hilfe bei auftretender Pflegebedürftigkeit gibt es denn überhaupt und wer bietet mir seine Hilfe individuell, meinen Bedürfnissen entsprechend an?

 

Mit Georg Beck, dem Pflegedienstleiter der Sozialstation Heilig Geist e.V. in Laufenburg, konnte man erneut einen erfahrenen Referenten aufbieten, der am 18. Oktober 2017 zu vielen Themen, die Pflege betreffend, ausführlich informierte. Mehr als 30 Besucher folgten der Einladung. Erfreut über diesen Zuspruch begrüßte der Vorsitzende, Jürgen Wagner, die Gäste ganz herzlich und versprach Allen aktuelle Informationen und praktische Tipps.

Zunächst erläuterte Georg Beck wer pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes ist. Es sind Personen, welche in der Selbstständigkeit oder in ihren Fähigkeiten beeinträchtigt sind. In der Regel wird zunächst die Frage geklärt, ob Tätigkeiten selbstständig, teilweise selbstständig oder nur unselbstständig ausgeübt werden können. Dies geschieht in sechs Bereichen, nämlich der Mobilität, der kommunikativen Fähigkeiten, der Verhaltensweise und der psychischen Problemlage, der Selbstversorgung, der Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Belastungen sowie der Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Kontakte. Alle diese Punkte erläuterte Georg Beck ausführlich und nannte Beispiele aus seiner praktischen Arbeit.

Welche Pflegemöglichkeiten gibt es denn überhaupt, so stellten sich viele Besucher die Frage. Im Verlauf seines Vortrages ging Georg Beck auf die häusliche, die teilstationäre Tagespflege sowie auf die vollstationäre Pflege ein. Sein Hinweis, dass Pflegegeld in Anspruch genommen werden kann, wenn Angehörige oder Ehrenamtliche die Pflege übernehmen, war nicht allen Teilnehmern bekannt. Er stellte dann die bis 31. Dezember 2016 geltenden Pflegestufen den neun Pflegegraden, die seit dem 01. Januar 2017 aufgrund des neuen Pflegeversicherungsgesetztes anzuwenden sind, gegenüber. Im Anschluss wies er auf die Möglichkeit der teilstationären Leistungen der Tages-/Nachtpflege, die Verhinderungspflege sowie mögliche Kombinationsleistungen hin.

Natürlich beantworte der Referent die vielen individuellen Fragen der Anwesenden ausführlich. Er konnte zu allen gestellten Fragen viele Anregungen und nützliche Tipps aufgrund seiner beruflichen Erfahrung geben.

 

Der Vorsitzende Jürgen Wagner dankte Herrn Georg Beck abschließend für seinen hochinteressanten Vortrag, der den Anwesenden viele neue Erkenntnisse brachte.